Satzung - Kunnerwitzer Gemeinschaft e.V.

Kunnerwitzer Gemeinschaft e.V.
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Aufnahmeantrag
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Satzung
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Satzung
 
Satzung des Vereins  „Kunnerwitzer Gemeinschaft“ e. V.
 
§ 1 Name, Begriff, Sitz

Der Verein „Kunnerwitzer Gemeinschaft“ e.V. - folgend VKG genannt - ist ein auf freiwilliger Grundlage beruhender Zusammenschluss von Bürgern und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der VKG hat seinen Sitz in Görlitz, Ortschaft Kunnerwitz und soll in das Vereinsregister beim Amtsgerichtes Dresden eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.V. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Ziele und Aufgaben

A) Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung
Dazu gehört die Pflege der Verbundenheit mit der Heimat als sozialem Erfahrungs- und Zugehörigkeitsraum mit seinen geschichtlichen und kulturellen Traditionen und Lebensformen, in welchem Kenntnisse über Heimatgeschichte, Landschaftsschutz, Denkmalpflege und Ortsgestaltung vermittelt bzw. verbreitet werden und zu aktiver Mitarbeit in diesem Bereich beitragen.
Dazu sollen die Durchführung heimatkundlicher Wanderungen und Fahrten für jedermann, die Herausgabe einer Heimatzeitung, die Organisation von Zusammenkünften, in denen heimatliches Brauchtum, heimatliche Sprache und heimatliches Liedgut gepflegt werden, dienen.
Die aktive Beteiligung an der Vorbereitung und Realisierung von Ortsgestaltungsmaßnahmen oder -Planungen soll angeregt und gefördert werden.
B) Tätige Heimatverbundenheit sowie Pflege und Wahrung der Traditionen von Kunnerwitz, Kleinneundorf und des ehemaligen Ortes Deutsch-Ossig.
Dazu sollen Vorträge, Gesprächsrunden, Veröffentlichungen in Zeitungen und Broschüren dienen unter Nutzung des Bürgerhauses als multifunktionalem Gemeindezentrum.
Traditionelle Veranstaltungen zur Belebung der Dorfgemeinschaft dieser Ortsteile werden gepflegt und deren Erhalt gefördert, wie z. B. der Kunnerwitzer Adventsmarkt, sowie die Beteiligung an der Organisation von Sportfesten, Kinderfesten und dem Walpurgisfeuer.
C) Förderug der Jugend- und Altenhilfe
Dazu zählt, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und diese zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen zu lassen. Hier kann Hilfe bei Prävention zuteilwerden, sowie die Förderung jugendlicher Kreativität in begleiteten Interessengruppen durch Erwachsene erfolgen.
Zur Förderung der Geselligkeit, der Unterhaltung und der kulturellen Bedürfnisse älterer Menschen werden z. B. Rentnerfahrten in die nähere Umgebung,
gemeinsame Jubiläumsfeiern, Bastel-, Strick- und Nähstunden, Lieder- und Leseabende u. ä. durchgeführt.
D) Zusammenwirken mit den weiteren gemeinnützigen Vereinen und der Kirchengemeinde der Ortschaft
Gemeinsame Interessen der Vereine und Einrichtungen sollen gebündelt werden, um so eine breite Bevölkerungsschicht in das Vereinsleben einzubinden. Dazu gehören der Kindergarten, der Sportverein, die Freiwillige Feuerwehr gleichermaßen wie der Ortschaftsrat und die Kirchengemeinde.

§ 3 Grundsätze

Der Verein „Kunnerwitzer Gemeinschaft“ e.V. ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein gliedert sich in mehrere Sparten, die durch die Mitgliederversammlung festgelegt werden.

§ 4 Mittelverwendung

Mittel des VKG dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des VKG fremd sind oder durch unzweckmäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der VKG ist politisch und konfessionell neutral. Die Mitglieder haben nicht teil am Vereinsvermögen. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des VKG

§ 5 Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft Jugendlicher unter 18 Jahre bedarf der Erlaubnis eines gesetzlichen Vertreters. Stimmberechtigt sind Mitglieder ab 18 Jahren. Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Gegen die Ablehnung steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet Personen, die sich um die dörfliche Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben, können auf Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft eines Vereinsmitglieds endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann nur zum 31.12. eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand bis zum 31.10. erklärt werden. Der Ausschluss eines ordentlichen Mitgliedes kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied
• Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt,
• Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt,
• mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen dem Verein trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist.
Vor der Entscheidung über den Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Der Beschluss über den Ausschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Die Entscheidung ist schriftlich begründet und per eingeschriebenen Brief dem Betroffenen bekannt zu geben. Gegen diesen Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen kein Beschwerderecht zu.

§ 7 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern sind Beiträge zu erheben. Die Höhe, die Zahlungsmodalitäten sowie die Fälligkeiten des Mitgliedsbeitrages werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Weitere Angaben zu Mitgliedsbeiträgen sind in einer Beitragsordnung geregelt. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei zu stellen und haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

§ 8 Organe des Vereins

Vereinsorgane des VKG sind
• die Mitgliederversammlung,
• der Vorstand,
• die Spartenleitungen

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:
• Wahl, Abberufung, Entlastung des Vorstandes,
• Bestätigung des jährlichen Haushaltplanes,
• Beschlussfassung bei Satzungs-, Beitragsordnungsänderungen, Vereinsauflösung,
• Ernennung verdienstvoller Mitglieder zu Ehrenmitgliedern.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr jeweils im 1. Quartal statt. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand durch schriftliche Einladung oder per E-Mail mit einer Frist von 3 Wochen unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin schriftlich fordert. Die Ergänzungen sind zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladung fristgemäß erfolgt ist. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen sowie ungültige Stimmen werden nicht gezählt. Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4–Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Von der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durchzuführen, wenn es im Interesse des Vereins erforderlich ist, oder wenn es mind. 1/4 aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder unter Angabe des Zwecks und des Grundes gegenüber dem Vorstand verlangen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand. Ablauf und Abstimmung regeln sich analog § 9 der Satzung.

§ 11 Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins „Kunnerwitzer Gemeinschaft“ e.V. setzt sich zusammen aus
• der/ dem Vorsitzenden (1. Vors.),
• der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden (2.Vors.),
• einem Beisitzer
Der Vorstand (geschäftsführender Vorstand) im Sinn des§ 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem Beisitzer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Schatzmeister wird durch den Vorstand gewählt. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle 3 Mitglieder anwesend sind. Im Falle einer begründeten Abwesenheit eines Vorstandsmitgliedes besteht die Möglichkeit der Vollmachterteilung zur Beschlussfassung. Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ per Satzung zugewiesen sind und hat die Geschäfte des Vereins entsprechend dieser Satzung und der Beschlüsse der Mitglieder-versammlung zu führen.

§ 12 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 3 Jahren 2 Kassenprüfer/innen. Diese dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.

§ 13 Geschäftsstelle

Der Vorstand führt eine Geschäftsstelle. Sitz der Geschäftsstelle ist Kunnerwitz, Weinhüblerstr. 17.

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist die Stadt Görlitz.

§ 15 Auflösung des Vereins „Kunnerwitzer Gemeinschaft“ e.V.

Die Auflösung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. Dafür bedarf es einer 3/4 - Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Das zum Zeitpunkt der Auflösung bzw. bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke vorhandene Vermögen fällt an die Stadt Görlitz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.

§ 16 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung nach Eintragung beim Amtsgericht in Kraft. Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2021 hat diese Fassung der Satzung beschlossen.

§ 17 Datenschutz

Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein die erforderlichen personenbezogenen Daten des jeweiligen Mitgliedes auf. Diese Informationen werden in dem bestehenden vereinseigenen EDV-System gespeichert. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich nur für Vereinszwecke verwendet werden, insbesondere zur Mitgliedsverwaltung. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme und unerlaubter Nutzung durch Dritte geschützt.
Sonstige Informationen zu dem jeweiligen Mitglied werden von dem Verein grundsätzlich nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern bzw. E-Mail-Adressen) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Der Vorstand macht im Mitgliederinteresse auch besondere Ereignisse des Vereinslebens bekannt. Dabei können bestimmte personenbezogene Mitgliederdaten und Fotos veröffentlich werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen und weitere Veröffentlichungen insgesamt oder nur für bestimmte Veröffentlichungs-vorgänge widersprechen. Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte kann zudem bei Verlangen der Vereinsvorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, anderen Einrichtungen bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren. Beim Austritt aus dem Verein werden Adressdaten, Geburtsdatum und weitere bekannte persönliche Daten des Mitglieds aus der Mitgliederverwaltung mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, sind allerdings noch entsprechend der steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufzubewahren. Auf Dauer gespeichert werden weiterhin alle für die Vereinschronik relevanten Daten.
 
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Görlitz am 05.05.2021
© 2016 – 2022 Kunnerwitzer Gemeinschaft e.V.
Vorsitz: Matthias Roch Email: vorstand@kunnerwitz-ev.de
Verein: Kunnerwitzer Gemeinschaft e.V. Weinhübler Str. 17 02827 Görlitz OT Kunnerwitz
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